Stefan Schumacher

Stefan erklärt die Dokumente

Dokument 01
Das Ablaufprotokoll für einen der Testdurchläufe des Bluts auf Epo. Auf Position 11 ist die mir zugeordnete Codenummer zu sehen – alle anderen Codenummern wurden von uns aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Dokument 02
Das Resultat des Durchlaufs. Besonders zu beachten: Die mir zugeordnete Probe erscheint nicht wie im vorangegangenen Ablaufprotokoll auf Position 11. sondern auf Position 10. Wie ersichtlich gehen einige positive Proben voraus. Auch hier wurden die Codenummern der anderen Beteiligten von uns aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht

Dokument 03 
Das Ablaufprotokoll eines weiteren Durchlaufs
 
Dokument 04
Das Resultat des 2. Testdurchlaufs. Und wieder im Vergleich zum Ablaufprotokoll ist die mir zugeordnetet Probe um eine Position verrutscht. Diesmal von Position 10 auf 9. Wie ersichtlich gehen einige positive Proben voraus.

Dokument 05
Eingangskontrolle zur Tour de France vom 3. Juli, also drei Tage vor Tourstart. Meine Werte sind durchgehend unauffällig.
Nochmals zur Erklärung:
Beim Hämoglobinwert ist der Grenzwert 17
Beim Hämatokritwert ist der Grenzwert 50
Beim Stimulationsindex ist der Grenzwert 132

Anmerkung: Dieses Dokument beweist, dass AFLD-Chef Bordry lügt, wenn er behauptet, meine Werte wären vor der Tour auffällig gewesen und ich hätte deshalb einen blauen Brief bekommen. Das ist nachweislich falsch.
Zudem ist ersichtlich, dass meine Codenummer bereits wenige Tage nach Abnahme der Probe bekannt war. Es ist dieselbe wie bei den Nachtests. Meine Codenummer war auf mehreren Wegen jedem Interessierten zugänglich unter anderem über das ADAMS-System. So viel zum Thema Anonymität.

Dokument 06
Dies ist Blatt 5 des Urteils der AFLD. Aus dem 2. Absatz geht hervor, in dem aus dem französischen Sportgesetz der Artikel R. 232-43 aufgeführt ist, dass bei nicht gewährter Anonymität die Analysen eingestellt werden müssen.

Dokument 07
Hier handelt es sich um die von meinem Anwalt Dr. Michael Lehner am 21.11. unterschriebene Empfangsquittung für die 27 Dokumente die wir erhalten haben. Dort ist aufgeführt, dass CERA im Urin "dans les urines" von Stefan aufgefunden worden wäre. Unverständlich, wie das bei einer Blutkontrolle vonstatten gehen sollte.

Dokument 08
Bestätigung der Richtigkeit des Tests. (Zu bemerken: Es ist auf AFLD-Papier geschrieben).
In dieser Bestätitigung des Leiters des französischen Dopinglabors wird von der Existenz einer Validitierungsstudie gesprochen. Diese ist trotz mehrfacher Anforderung im Verfahren nicht vorgelegt oder auch nur gezeigt worden. Die Existenz dieser angeblichen Studie ist damit nicht belegt, und die AFLD verhindert mit der Verheimlichung der angeblichen Studie jede mögliche Überprüfung.

Dokument 09
Dies dokumentiert den Transport sämtlicher Blutproben von der Tour de France aus dem Lausanner Labor in das Pariser Labor. Es ergibt sich aus diesem Dokument, dass die allein anerkannten Sicherheitssysteme Berlinger und Versapack (da nicht angekreuzt) nicht verwandt worden sind, sondern der Transport in Plastiksäcken vorgenommen wurde.

Dokument 10 
Hier werden mit E-Mail vom 28.08.2008 von AFLD, Frau Molina, alle Blutproben, die bei der Tour de France von den Fahrern entnommen wurden, vom Lausanner Labor angefordert. Der Versand ist dann am 09./10.09. (siehe Dokument Nr. 9) erfolgt.

Dokument 11
Dokument 12
Das sehr kurz gefasste Urteil der UCI.

Dokument 13
Hier der Beleg, dass die Proben zum Teil bei mehr als +18 Grad Celsius gelagert wurden.
Die maximale Lager- und Transporttemperatur von Blut beträgt laut eigenen Regularien der AFLD +4 Grad Celsius.

Dokument 14
Dokument 15

Schreiben der AFLD an „Michael Schumacher“.

Dokument 16
Der Beweis, dass man die Codenummern den Fahrern zuordnen kann. Die Anonymität war nicht gegeben. Beide Codenummern, die mir zugeordnet werden (vom 3.7.08 und vom 15.07.08) erscheinen auf der selben Position, was kein Zufall sein kann. Man sieht, dass gezielt Proben angefordert wurden, die den Fahrern bereits zugeordnet waren. Außerdem beweist dieses Papier, dass von mindestens 45 Rennfahrer je 2 Proben angefordert wurden.

Dokument 17
Einladung des BDR zur Jubiläumsveranstaltung an mich.